Einheitliche Regelungen für Fahrverbote beschlossen

Neue, einheitliche Regeln für den Umgang mit Verkehrsverboten für Dieselfahrzeuge in Kraft

Am 08.04.2019 wurden die neuen Vorschriften in § 47 Abs. 4a BImSchG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit existieren nunmehr erstmals bundesweit einheitliche Regeln für Fahrverbote (RGC berichtete). Die Regelungen sind einen Tag nach Ihrer Verkündung in Kraft getreten.
In den Neuregelungen im BImSchG ist unter anderem festgeschrieben, dass solche Diesel-Fahrzeuge der Euro-Normen 4 und 5 von etwaigen Verkehrsverboten ausgenommen sind, die nachweislich einen geringen Stickstoffoxid-Ausstoß aufweisen. Zweck dieser Ausnahmen ist es, einen Anreiz für die Hardware-Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen zu schaffen. Weitere Ausnahmen gelten für Euro 6-Diesel und bestimmte andere Fahrzeuge aus Verhältnismäßigkeitsgründen (insb. Fahrzeuge von Handwerkern und Lieferanten, Krankenwagen, Polizei, Menschen mit Behinderungen).
Die Europäische Kommission hat den Regierungsentwurf im sogenannten Notifizierungsverfahren vorab gebilligt.