Einigung bei Neufassung der europäischen Gebäude-Richtlinie
Neue europäische Gebäude-Richtlinie: Weitere Reduzierung der CO2-Emissionen im Gebäudebestand
Am 25. Januar 2018 konnten sich der Rat der Europäischen Union, das Europäische Parlament und die EU-Kommission auf einen Kompromiss-Text zur Änderung der Richtlinie 2010/31/EU über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (COM (2016) 765 final) einigen.
Einigkeit gibt es nunmehr über
- Inhalt, Entwicklung und Umsetzung der langfristigen Sanierungsstrategie: Dabei sollen die Mitgliedstaaten eine Strategie zur Unterstützung der Renovierung des nationalen Gebäudebestands in Niedrigstenergiegebäude bis 2050 entwickeln;
- Elektromobilität: In neuen bzw. umfangreich zu renovierenden Wohngebäuden sind bei Erfüllung bestimmter Bedingungen Vorverkabelungen für die Errichtung von Ladepunkten für Elektrofahrzeuge vorzusehen;
- die Ermächtigung der Kommission den sogenannten „Intelligenzindikator“ näher zu konkretisieren. Der Intelligenzindikator bildet die Flexibilitätsmerkmale, verbesserten Funktionen und Fähigkeiten ab, die auf die stärker vernetzten und besser integrierten intelligenten Geräte zurückzuführen sind, die in herkömmlichen gebäudetechnischen Systemen verbaut werden;
- den Inhalt und Umfang der Datenbank zur Registrierung der Ausweise über die Gesamtenergieeffizienz;
- die regelmäßigen Inspektionen und ihre Alternativen zur Sicherstellung des zulässigen Primärenergieverbrauchs.
Nunmehr soll der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten dem finalen Kompromiss-Text zustimmen.
Der Kompromiss-Text ist in der englischen Fassung hier einsehbar.