Elektromobilität: Förderung für Elektro-LKW nimmt Fahrt auf
Elektromobilität: Förderung für Elektro-LKW nimmt Fahrt auf
Aktuell befinden sich gleich zwei Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität im Güterkraftverkehr in Vorbereitung.
In der letzten Woche wurde von Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer eine Förderrichtlinie für energieeffiziente und CO2-arme LKW vorgelegt. Die Förderung soll die Anschaffung entsprechender Fahrzeuge anreizen. Die Förderrichtlinie soll Anfang Juni im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, Anträge sollen bereits im Juli möglich sein.
Die Förderrichtlinie ist bis 2020 befristet. Allein für das Jahr 2018 stehen bereits 10 Millionen Euro zur Verfügung.
Als Kriterien für eine Förderung sind die Folgenden Anforderungen zu erfüllen:
- Die neu angeschafften Lkw und Sattelzugmaschinen müssen über einen Erdgasantrieb, Flüssigantrieb (LNG) oder einen bestimmten Elektroantrieb (reine Batterieelektrofahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge) verfügen
- die geförderten Fahrzeuge sind für den Güterverkehr bestimmt
- die geförderten Fahrzeuge verfügen über ein zulässiges Gesamtgewicht von mindestens 7,5 Tonnen
- die Fahrzeuge werden als serienmäßiges Neufahrzeug in einem EU-Mitgliedstaat zum Verkauf angeboten
- die Fahrzeuge müssen außerdem über das zum Zeitpunkt der Anschaffung in den Unionsnormen vorgeschriebene Umweltschutzniveau hinausgehen oder – bei Fehlen solcher Normen – den Umweltschutz verbessern
Je nach Antriebsart variiert die konkrete Höhe der Förderung: 8.000 Euro für Erdgas-LKW; 12.000 Euro für LNG und Elektro-Fahrzeuge bis 12 Tonnen; 40.000 Euro für Elektro-Fahrzeuge ab 12 Tonnen. Jedes Unternehmen kann allerdings nur Zuschüsse in Höhe von insgesamt 500.000 Euro erhalten.
Außerdem sollen Elektro-Güterkraftfahrzeuge künftig von der Pflicht zur Zahlung der sog. LKW-Maut auf deutschen Straßen befreit werden. Nach dem vom Bundeskabinett am 15.5. verabschiedeten Gesetzesentwurf für ein 5. Bundesfernstraßenmautgesetz soll dies ab dem 1.1.2019 gelten. Die Befreiung soll nicht nur neue sondern auch bereits betriebene Fahrzeuge erfassen. Das Ministerium geht von einer Mautersparnis von etwa 5.000 Euro p.a. und Nutzfahrzeug ab 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht aus.
Weitere Informationen zum 5. Bundesfernstraßenmautgesetz hat das Ministerium in einer Pressemitteilung zusammengefasst.