EU-Kommission: Neuer Technischer Leitfaden zur Abfalleinstufung
Am 9.4.2018 hat die EU-Kommission unter dem Aktenzeichen 2018/C 124/01 nach einer umfassenden Konsultation von Mitgliedsstaaten und Stakeholdern einen Technischen Leitfaden zur Abfalleinstufung nach der Abfallrahmenrichtlinie bekanntgegeben.
Die Kommission bezweckt mit dem Leitfaden, dass dieser insbesondere den zuständigen Behörden, aber auch Unternehmen Erläuterungen und Orientierungshilfen zur korrekten Auslegung und Anwendung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften in Bezug auf die Einstufung von Abfällen bieten, z. B. bei Genehmigungsfragen.
Deswegen beschäftigt sich der Leitfaden mit der Identifizierung von gefahrenrelevanten Eigenschaften, der Bewertung, ob der Abfall eine gefahrenrelevante Eigenschaft aufweist, und letztendlich der Frage nach der Einstufung des Abfalls als gefährlich oder nicht gefährlich.