EU-Parlament verabschiedet Entwurf für neue Richtlinie zur Plastikvermeidung

Am Mittwoch dieser Woche hat das EU-Parlament eine neue vom Umweltausschuss vorgelegte Richtlinie gegen Plastikmüll beschlossen.

Der Richtlinienentwurf 2018/0172 (COD) sieht derzeit z.B. vor, dass künftig in der gesamten EU neun verschiedene Einwegprodukte aus Plastik verboten werden:

  • Trinkhalme
  • Einweg-Besteck
  • Einweg-Teller
  • Luftballonstäbe
  • Rührstäbchen für Kaffee
  • sog. „Dünne Plastiktüten“
  • Wattestäbchen
  • Getränkeverpackungen aus erweitertem Polystyrol und
  • so genanntes „oxo-abbaubares Plastik“ mit Metallbeimischung.

Für Lebensmittelverpackungen und Fast-Food-Behälter, für die es keine preiswerten Alternativen aus anderen Stoffen gibt, will das Europaparlament eine Minderung beim Verbrauch bewirken. Bei Einwegplastikflaschen sieht das Parlament zudem ab 2025 eine Recycling-Quote von 90 Prozent vor.

Nach dem Beschluss durch das EU-Parlament müssen sich noch die EU-Kommission, die die Maßnahmen gegen Plastikmüll ursprünglich initiiert hatte, das Europaparlament und die Mitgliedstaaten im sogenannten Trilog-Verfahren über den endgültigen Wortlaut der Richtlinie einigen. Hierbei bleibt abzuwarten, ob und inwieweit die Vertreter der einzelnen Mitgliedsstaaten die Richtlinienvorgaben mittragen und die jeweiligen Interessen der ansässigen Industrie geltend machen. Eine Einigung wird im Laufe des kommenden Jahres erwartet.

Teilweise haben Handel und Industrie in Deutschland schon auf die Bestrebungen der EU reagiert. Einige Lebensmittel-Discounter nehmen bereits jetzt Plastiktrinkhalme aus dem Sortiment, auch Fast-Food-Ketten erproben teilweise bereits alternative Darreichungsformen für ihr Sortiment, z.B. Porzellanteller und Gläser oder Papier-Alternativen, z.B. für Trinkhalme.