EU-Strategie für Kunststoffe: Kommt ein einheitliches Abfall- und Chemikaliengesetz?

Kommt ein einheitliches Abfall- und Chemikaliengesetz?

Die EU-Kommission hat am 16.1.2018 ihre „Mitteilung über die Umsetzung des Pakets zur Kreislaufwirtschaft: Optionen zu Regelung der Schnittstelle zwischen Chemikalien- Produkt- und Abfallrecht“ (COM (2018) 32 final) veröffentlicht.

Die Mitteilung erfolgte im Zusammenhang mit dem umfassend in Bearbeitung befindlichen EU-Kreislaufwirtschaftspaket von 2015 (RGC berichtete).

Gemäß dem Aktionsplan zur Kreislaufwirtschaft sollen die beiden folgenden Ziele erreicht werden:

  • Ermöglichung des Recyclings und Förderung der Verwendung von Sekundärrohstoffen durch Minimierung unnötiger Belastungen und Erleichterung des grenzüberschreitenden Verkehrs mit Sekundärrohstoffen, damit diese EU-weit problemlos gehandelt werden können und
  • Ersetzung besorgniserregender Stoffe und, soweit dies nicht möglich ist, Verringerung ihres Vorkommens und Verbesserung ihrer Nachweisbarkeit.

Die EU-Strategie beabsichtigt Widersprüche zwischen beiden Zielen zu beseitigen. Recycling und Wiederverwendung können durch bestimmte chemische Inhaltsstoffe behindert werden. Einige dieser Stoffe sind möglicherweise ein technisches Recyclinghindernis. Immer mehr der „besorgniserregenden Stoffe“ werden bekannt und beschränkt oder verboten. Sie können sich in Produkten wiederfinden, die verkauft wurden, bevor die Beschränkungen in Kraft traten, weshalb Recyclingströme bisweilen verbotene Chemikalien enthalten. Das Ermitteln bzw. Entfernen solcher Stoffe kann kostspielig sein und vor allem für kleine Recyclingunternehmen ein Hindernis darstellen.

Die EU-Kommission analysierte die Probleme, die an der Schnittstelle zwischen Chemikalien-, Produkt- und Abfallrecht identifiziert wurden, und inwieweit diese die Entwicklung einer Kreislaufwirtschaft behindern. Dabei wurden vier wesentliche Problemfelder erkannt:

  • Informationen über besorgniserregende Stoffe stehen Unternehmen, die Abfälle behandeln und für die Verwertung vorbereiten, nicht ohne Weiteres zur Verfügung.
    Bspw. können bei der Verarbeitung des Papiers zu Druckerzeugnissen Druckfarben und anderen Materialien beigemischt werden. Zunächst soll geprüft werden, ob die Einführung eines verbindlichen EU-Informationssystems hier Abhilfe verschaffen kann.
  • Abfälle können Stoffe enthalten, die in neuen Produkten nicht mehr zulässig sind (Bsp. PVC-Recyclate).
    Hierzu sollen Methoden erarbeitet werden, um die Entscheidungen über die Recyclingfähigkeit von Abfällen mit besorgniserregenden Inhaltsstoffen zu erleichtern. Daneben sollen Leitlinien zum Risikomanagement besorgniserregender Stoffe erarbeitet werden sowie durch Vorschriften die wirksame Kontrolle der Abweichungsmöglichkeit von der REACH-Registrierungspflicht für verwertete Stoffe sichergestellt werden.
  • Die EU-Vorschriften über das Ende der Abfalleigenschaft sind nicht vollständig harmonisiert, weshalb Unsicherheit darüber besteht, wie Abfall zu einem neuen Material und einem neuen Produkt wird.
    Dieses Problem trifft insbesondere die Metall- und Elektrizitätsbranche bzw. Materialien wie Kohlenasche, Kupferschlacke oder Ferromolybdän-Schlacke. Durch Harmonisierung der Kriterien für das Ende der Abfalleigenschaft und für Nebenprodukte soll hier ein einheitliches Vorgehen auf nationaler und EU-Ebene sichergestellt werden.
  • Die Vorschriften, auf deren Grundlage über die Gefährlichkeit von Abfällen und Chemikalien zu entscheiden ist, sind nicht gut abgestimmt und dies beeinflusst die Verwendung von Sekundärrohstoffen (Bsp. Bleimetall, welches entsprechend seiner Abfall- oder Produkteigenschaft unterschiedlich eingestuft wird).
    Zur Lösung soll die bevorstehende Veröffentlichung eines Leitfadens für die Einstufung von Abfällen beitragen.

Von einer die Schnittstellenbereiche vereinheitlichenden Gesetzgebung ist die EU-Kommission derzeit noch weitestgehend entfernt, sondern konzentriert sich auf harmonisierende Regelungen und einheitliche Anwendungsleitlinien. Bis zum Ende ihrer Amtszeit 2019 will die Kommission entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht haben.