EU-Trinkwasserrichtlinie senkt Bleigehaltgrenzwert weiter ab

Noch vorhandene Bleileitungen oder metallene Werkstoffe sorgen in einigen Gebieten noch immer dafür, dass die vorgegebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden. Diese werden künftig sogar noch weiter herabgesetzt.

Das gesundheitsschädliche Schwermetall Blei wurde in Form von Bleirohren noch bis in die 1970er Jahre verbaut. Dies hatte zur Folge, dass der bis 2003 geltende Grenzwert von 40 µg/L häufig nicht eingehalten werden konnte. Dieser Grenzwert wurde 2003 auf 25 µg/L und 2013 dann auf 10 µg/L herabgesetzt. 

Mit der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie wird dieser Grenzwert nochmal reduziert. 

Die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184, die bis Januar 2023 in nationales Recht umgesetzt werden soll, sieht den Parameterwert von nun 5 µg/L für Blei vor. Auch für Legionellen, Chlorat und Bisphenol A wurden die Grenzwerte verschärft. 

Außerdem sind eine verpflichtende Durchführung einer Risikobewertung, harmonisierte Regelungen zu Materialien und Werkstoffen, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen, sowie der Water Safety Plan (Leitlinien für Trinkwasserqualität der WHO) in der Trinkwasserrichtlinie verankert worden. 

Hinsichtlich des Probennahmeverfahrens hat das Umweltbundesamt eine Empfehlung „Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel“ veröffentlicht. Diese behandelt insbesondere die Beurteilung der genannten Parameter und gibt Hinweise für die Probennahme und Bewertung der anderen chemischen Parameter, die sich in der Trinkwasser-Installation verändern können. 

Hiernach hat das Gesundheitsamt im Rahmen seiner Überwachungstätigkeiten die Parameter Blei, Kupfer und Nickel zu bestimmen und muss dafür aus zwei dargestellten Probennahmeverfahren das einschlägige auswählen. 

Mit dem niedrigeren Bleigrenzwert der neuen EU-Trinkwasserrichtlinie soll insbesondere der Schutz von Säuglingen, Kleinkindern und Schwangeren gewährleistet werden.

Autor: Michelle Hoyer (RGC)