Europäisches Beförderungsabkommen (ADR) 2019
Das ADR ist das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (Accord européen relatif au transport international des marchandises Dangereuses par Route). Das Abkommen gilt in den EU-Mitgliedstaaten und weiteren Ländern, die sich dem Abkommen angeschlossen haben.
Das Abkommen regelt Vorgaben für den Transport von gefährlichen Gütern auf der Straße, sowie die dazu erforderliche Verpackung, Verladung sowie die Kennzeichnung der Gefahrgüter.
Im Turnus von zwei Jahren werden die Vorschriften an den technisch aktuellen Stand angepasst. Ab dem 01.01.2019 ergeben sich u.a. die folgenden Änderungen:
- gefährliche Güter in Maschinen oder Geräten können nur noch über Sammeleinträge abgedeckt werden, wenn Grenzwerte eingehalten werden:
- neue UN-Nummern decken verschiedene Gefahrstoffe in Gegenständen, Geräten und Maschinen ab mit dazugehörigen neuen Sondervorschriften mit neuen Vorgaben u.a. für Verpackungsanweisungen und Gefahrzettel;
- bei der Klassifizierung von ätzenden Gemischen orientieren sich die neuen Vorgaben am GHS-System (Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien);
- es werden neue Vorgaben für Großzettel festgelegt;
- Sondervorschriften und Verpackungsanweisungen werden geändert und ergänzt.
Eine Übergangsfrist zur Umsetzung der neuen Vorgaben gilt bis zum 30.06.2019.