Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung naht!

Bis zum 15.5.19 ist die Vollständigkeitserklärung für die im Jahr 2018 in Verkehr gebrachten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen im Online-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) abzugeben.

Alle Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen sind verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID zu registrieren und sich an einem „System“ zu beteiligen. Zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung sind davon nur diejenigen Unternehmen verpflichtet, die bestimmte Mengenschwellen beim Inverkehrbringen im Jahr 2018 überschritten haben. Konkret verpflichtet sind damit Unternehmen, die im Jahr 2018 mehr als

  • 80.000 kg Glas,
  • 50.000 kg Papier, Pappe, Karton oder
  • 30.000 kg der sonstigen Materialarten (Kunststoff, Verbundstoffe, Metalle)

in Verkehr gebracht haben.

Für diese Unternehmen besteht die Pflicht, ihre Vollständigkeitserklärung über die in Verkehr gebrachten Verpackungen bis zum 15. Mai 2019 online bei der Zentralen Stelle abzugeben. Gegenstand der Vollständigkeitserklärung sind Angaben zu den im vorangegangenen Kalenderjahr (in diesem Fall also 2018) in Verkehr gebrachten Verpackungen, u.a. Nennung von Materialart und Masse, differenziert nach Verpackungskategorien sowie Angaben zur Systembeteiligung. Die Vollständigkeitserklärung muss außerdem durch einen registrierten Prüfer, der im Prüferregister gelistet ist, bestätigt werden.

Die Möglichkeit, die Vollständigkeitserklärung im Verpackungsregister LUCID der Zentralen Stelle zu hinterlegen, wurde bereits am 13. Februar 2019 freigeschaltet. Mittlerweile soll außerdem die zusätzliche Funktionalität verfügbar sein, die Vollständigkeitserklärung durch einen Dritten mit eigenem Login abgeben zu lassen.

Zur Unterstützung der Verpflichteten bei der Abgabe der Vollständigkeitserklärung hat die ZSVR Prüfleitlinien und das Anleitungsdokument „Technische Anleitung Vollständigkeitserklärung“ online gestellt, in welchem alle Schritte bei Abgabe der Vollständigkeitserklärung mit Screenshots illustriert sind.

Prüfen Sie, ob Sie zur Registrierung im Verpackungsregister und zur Abgabe einer Vollständigkeitserklärung verpflichtet sind und bereiten Sie sich diese rechtzeitig vor!