Messverpflichtete Anlagenbetreiber aufgepasst

LAI veröffentlicht überarbeitete Fassung der Schnittstellen-Definition für die Emissionsfernübertragung

Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz (LAI) hat nunmehr im Dezember die aktuelle überarbeitete Fassung der „Emissionsfernübertragung Schnittstellendefinition“ – Stand April 2017“ veröffentlicht.

An potentiell luftverunreinigenden Anlagen nach der TA Luft, der 1., 13., 17., 27., 30. und 31. BImSchV wie Müllverbrennungsanlagen, Kraftwerken, etc. wird aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder auf Anordnung der Genehmigungsbehörde mittels kontinuierlich registrierender Messeinrichtungen der Schadstoffausstoß überwacht.

Im Rahmen der Emissionsfernüberwachung werden die aufgezeichneten Emissionskonzentrationen im Messwertrechner des Betreibers der Anlage entsprechend der Nebenbestimmungen der Genehmigung unter Berücksichtigung von Bezugsgrößen auf Normbedingungen berechnet und ausgewertet. Die Emissionsdaten werden nach einem bundeseinheitlich festgelegten Verfahren für die Übermittlung aufbereitet und per Modem an die jeweilige Überwachungsbehörde übermittelt. Somit wird die Behörde zeitnah über das Emissionsverhalten der Anlagen informiert. Grenzwertverletzungen, Ausfälle von Anlagen oder Messgeräten werden dokumentiert und vom Betreiber kommentiert.

Emissionsfernübertragungs-(EFÜ)-Systeme dienen der laufenden Überwachung von Luftschadstoffe emittierenden Anlagen. EFÜ-Systeme bestehen aus einem System, das beim Anlagenbetreiber als Teil der elektronischen Auswerteeinrichtung installiert ist, und einem System, das bei der zuständigen Überwachungsbehörde eingerichtet ist. Die Messsignale an den Messeinrichtungen der Anlage werden in einem Emissionsrechner verarbeitet und die Ergebnisse dieser Verarbeitung werden in einem Emissionsfernübertragungsrechner (EFÜ-Rechner) zur späteren Übertragung an den Rechner der Aufsichtsbehörde zwischengespeichert.  

Das durch die LAI überarbeitete Papier beschreibt die zur Nutzung der EFÜ-Systeme notwendigen physikalischen und digitalen Schnittstellen. Dies betrifft u.a. den Modemstandard und die Abläufe der Datenübertragung.

Die Anforderungen an EFÜ-Systeme sind zudem in der „Bundeseinheitlichen Praxis bei der Überwachung der Emissionen“ beschrieben, welche aus den Richtlinien über

  • die Eignungsprüfung von Mess- und Auswerteeinrichtungen für kontinuierliche Emissionsmessungen und die kontinuierliche Erfassung von Bezugs- bzw. Betriebsgrößen zur fortlaufenden Überwachung der Emissionen besonderer Stoffe, 
  • den Einbau, die Kalibrierung und die Wartung von kontinuierlich arbeitenden Mess- und Auswerteeinrichtungen
  • die Auswertung von kontinuierlichen Emissionsmessungen

besteht.

Die Umweltministerkonferenz nahm die von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) erstellte Aktualisierung der Schnittstellen-Definition für die Emissionsfernübertragung zur Kenntnis und stimmte einer Veröffentlichung auf der Homepage der LAI zu.