Nachhaltigkeit als Geschäftsstrategie deutscher börsennotierter Gesellschaften

Die meisten Unternehmen haben sich mit der Thematik der Nachhaltigkeit bereits mehr oder weniger auseinandergesetzt. Spätestens mit der Durchsetzung der nun vorgeschlagenen Änderungen käme jedoch kein Unternehmen im regulierten Markt mehr an der Thematik vorbei.

Die Reform des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für das Jahr 2022 ist in vollem Gang. Der Kodex erfüllt grundsätzlich zwei Aufgaben:

Einerseits stellt er die wesentlichen gesetzlichen Vorschriften zur Leitung und Überwachung deutscher börsennotierter Unternehmen dar.
Andererseits enthält er Empfehlungen und Anregungen international und national anerkannter Standards für eine gute und verantwortungsvolle Unternehmensführung. Hierbei müssen die Unternehmen etwaige Abweichungen von Empfehlungen offenlegen und begründen.

Beide Aufgabenbereiche werden zurzeit durch die zuständige Regierungskommission-DCGK überarbeitet. Hierzu hat die Kommission ihre Änderungsvorschläge am 25. Januar 2022 veröffentlicht und damit das bis zum 11. März 2022 laufende Konsultationsverfahren eröffnet.

Im Rahmen der laufenden Reform sollen vor allem Grundsätze und Empfehlungen überarbeitet werden. Die vorgeschlagenen Anpassungen der Grundsätze sind dabei auf das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (FISG) zurückzuführen. Als Reaktion auf den Wirecard-Skandal stellt das FISG unter anderem neue Anforderungen an den verpflichtenden Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates eines Unternehmens im öffentlichen Interesse.

Die Neufassung einiger Empfehlungen lässt sich hingegen auf die wachsende Bedeutung ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit zurückführen. Die Unternehmensplanung soll nunmehr neben finanziellen Zielen auch nachhaltigkeitsbezogene Ziele enthalten.

Wenngleich die Anzahl der vorgeschlagenen Änderungen des Kodex gering ausfällt, kommt ihnen dennoch eine große Tragweite zu. Denn im Falle der Umsetzung der Vorschläge müsste sich jedes Unternehmen im regulierten Markt mit der Frage der Nachhaltigkeit befassen.

Die interessierte Öffentlichkeit kann sich bis zum Ende des Konsultationsverfahrens am 11. März 2022 durch schriftliche Stellungnahmen äußern. Welche Änderungen der Vorschlag noch erfahren wird, bleibt abzuwarten.

Autoren: Michelle Hoyer, LL.M
                 Michael Karim Füglein