Neue Technische Regel TRAS 120 für Biogasanlagen

Das Bundesumweltministerium hat eine neue technische Regel für Biogasanlagen im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Am 21.01.2019 hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die neue technische Regel TRAS 120 „Sicherheitstechnische Anforderungen an Biogasanlagen“ im Bundesanzeiger bekannt gemacht.
Die neue TRAS 120 gilt für immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige Biogasanlagen und Biogasanlagen, die der Störfall-Verordnung unterfallen. Für diese konkretisiert sie den Stand der (Sicherheits-)Technik.
Sie regelt generelle Anforderungen an Biogasanlagen. Diese betreffen bspw. Brand- und Explosionsschutz, Schutzabstände, Dokumentationspflichten, Regelungen bzgl. des Betriebs und die Betriebsorganisation inklusive Alarmplan und Notfallplan sowie spezielle Anforderungen für bestimmte Einsatzstoffe wie Bioabfälle. Darüber hinaus werden besondere Anforderungen geregelt, wie etwa Anforderungen an die Substratvorbehandlung, an die Ausgestaltung von Gärbehältern, Rohrleitungen, Armaturen und Membransysteme sowie Anforderungen bei Einsatz sog. Notfackeln sowie für die Prozessleit- und Elektrotechnik. Die TRAS 120 enthält zudem auch Hinweise zu besonders relevanten Gefahrquellen bei der Sicherheitsauslegung, die maßgeblich für die Gefahrenanalyse und Gefährdungsbeurteilungen sind.
Entwickelt wurde die TRAS 120 seit dem Jahr 2013 aus einem früheren Entwurf einer „Biogasanlagenverordnung“, der bislang nicht weiter verfolgt wurde. Da die neue TRAS 120 jedoch nicht rechtlich bindend ist und daher nur den Charakter einer Empfehlung für Behörden und Unternehmen besitzt, plädiert das Umweltbundesamt (UBA) dafür, die ursprünglichen Pläne einer Biogasanlagenverordnung mit verbindlichen Pflichten für den Biogasanlagenbetrieb wieder aufzunehmen. 
Weitere Informationen zum rechtskonformen Betrieb von Biogasanlagen und eine Möglichkeit zum Download der TRAS 120 finden Sie auf der Internetseite des UBA.