Neue UNECE-Leitfäden zu Löschwasser aus Industrieanlagen verabschiedet

Im Dezember 2018 wurden zwei neue Leitfäden zum Löschwasser-Management und zur Rückhaltung von den Vertragsstaaten der UNECE-„Industrieunfall“-Konvention verabschiedet.

Löschwasser stellt generell ein besonderes Umweltrisiko dar, weil bei Bränden in Industrieunternehmen eine Vielzahl von gefährlichen Stoffen ausgeschwemmt, ggf. auch vermischt, werden und in die Umwelt eingetragen werden können. Dies wurde in der Vergangenheit bei schweren Industrieunfallereignissen, wie bspw. dem „Sandoz“-Brand im Jahr 1986, besonderes deutlich.

Unter anderem das Brandereignis bei Sandoz war daher dafür ausschlaggebend, dass unter Federführung des Umweltbundesamtes zwei Leitfäden zum Management und zur Rückhaltung von Löschwasser von den Vertragsstaaten der UNECE-„Industrieunfall“-Konvention auf ihrer 10. Vertragskonferenz im Dezember 2018 verabschiedet wurden.

Die Leitfäden enthalten unter anderem Empfehlungen für die Größe, Gestaltung und Fassungsvermögen sowie das Management von Löschwasser-Rückhaltebecken. Außerdem finden sich in den Leitfäden Anleitungen, wie der Eintrag gefährlicher Stoffe in Gewässer, Boden und Grundwasser mit dem abfließenden Löschwasser bei einem Löscheinsatz verhindert werden kann.

Erstmals bestehen mit den Leitfäden nun auch im Bereich des internationalen Rechts Regeln für den Umgang mit Löschwasser. Diese sind jedoch für Industrieunternehmen in Deutschland noch nicht unmittelbar bindend und haben daher nur den Charakter von Empfehlungen für Behörden und Anlagenbetreiber. Allerdings hat sich Deutschland als Vertragsstaat grundsätzlich zur Umsetzung der Regeln in geltendes Rechts verpflichtet.

Die beiden Leitfäden können (in englischer Sprache) auf der Webseite der UNECE abgerufen werden: