Neuer Katalog systembeteiligungspflichtiger Verpackungen steht zur Konsultation

Die Zentrale Stelle Verpackungsregister stellt eine Neufassung des Katalogs systembeteiligungspflichtiger Verpackungen zur Konsultation.

Für Verpackungen, die typischerweise an private Endverbraucher oder sog. Vergleichbare Anfallstellen (z.B. Hotels, Öffentliche Verwaltung, Handwerksbetriebe etc.) abgegeben werden, besteht in Deutschland eine Systembeteiligungspflicht nach dem Verpackungsgesetz (VerpackG). Da in vielen Fällen schwierig zu bestimmen ist, ob eine Systembeteiligungspflicht besteht, berechtigt das VerpackG die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR), einen verbindlichen Katalog aller systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Form der Allgemeinverfügung herauszugeben. 

Die aktuelle, deutlich erweiterte Fassung des Katalogs wird seit dem 15.07. bis zum 18.08.2019 öffentlich konsultiert. Diese Fassung enthält 36 Produktgruppen von Tiefkühlkost über Bodenbeläge, Bauchemie und Büchern bis hin zu Möbeln. 

Betroffene Unternehmen können zum Entwurf der Neu-Kategorisierung bis Sonntag, den 18. August 2019 Stellung nehmen. Die Stellungnahmen können der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister auf dem Postweg oder elektronisch unter konsultationsverfahren@verpackungsregister.org übermittelt werden.