Neues aus dem Klima-Chemikalienrecht: EU-Parlament stimmt Novellierung der F-Gase-Verordnung zu und öffentliche Anhörung zur Beschränkung von PFAS läuft
Am 30.03.2023 hat das EU-Parlament der umstrittenen Novellierung der F-Gase-Verordnung zugestimmt. Damit sollen Kältemittelmengen in den nächsten Jahren noch schneller und drastischer reduziert werden. Außerdem läuft seit dem 22.03.2023 die öffentliche Anhörung zur geplanten EU-weiten Beschränkung von PFAs, zu denen auch viele F-Gase gehören.
- Verbot der Wartung oder Instandhaltung von stationären Klimaanlagen (ausgenommen Kühler) mittels F-Gasen mit einem Treibhauspotenzial (GWP) von >150
- Verbot der Wartung oder Instandhaltung von Klimaanlagen, Wärmepumpen und Kühlern mittels F-Gasen mit einem GWP von >2500
- Verbot von Split-Klimaanlagen und -Wärmepumpen mit F-Gasen bei einer Nennleistung von <12 kW
- Verbot von F-Gasen in Split-Anlagen mit einer Nennleistung von >200 kW
- Beschränkung von Split-Anlagen mit einer Nennleistung zwischen 12-200 kW auf Kältemittel mit einem GWP <750