Öffentlichkeitsbeteiligung in Corona-Zeiten

Ein aktueller Gesetzesentwurf beschäftigt sich mit der Problemstellung corona-bedingter Kontaktbeschränkungen, die zur Verzögerung von umwelt- und planungsrechtlichen Genehmigungsverfahren führen.

Für zahlreiche Verwaltungsverfahren des Umwelt- und Planungsrechts ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben. Unterlagen und Bescheide müssen öffentlich ausgelegt werden. Antragskonferenzen und Erörterungstermine werden öffentlich durchgeführt. All dies findet regelmäßig in den Räumen der Gemeindeverwaltungen statt, die aber derzeit Corona-bedingt für den allgemeinen Publikumsverkehr gesperrt sind. Damit droht, dass wichtige Genehmigungsverfahren für unbestimmte Zeit auf Eis gelegt und damit notwendige Investitionen verschoben werden.

Um dem entgegenzuwirken hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren beschlossen (Plansicherstellungsgesetz). Dieses Gesetz findet Anwendung auf zahlreiche Verwaltungsverfahren, wie zum Beispiel

  • UVP-pflichtige Vorhaben,
  • immissionsschutzrechtliche,
  • baurechtliche,
  • raumordnungsrechtliche,
  • wasserrechtliche aber auch
  • energiewirtschaftsrechtliche Verfahren.

Danach können ortsübliche und öffentliche Bekanntmachungen jetzt auch über das Internet erfolgen. Gleiches gilt für die Auslegung von Unterlagen oder Entscheidungen, für im Rahmen solcher Anhörungen gegebene Erklärungen sowie für Erörterungstermine, mündliche Verhandlungen und Antragskonferenzen. Auf diese Weise können die Verfahren auch in Corona-Zeiten ohne Verzögerung weitergeführt werden.

Die Regelungen sollen befristet bis zum 31.03.2021 und auch für Verfahren gelten, die vor Inkrafttreten des Gesetzes begonnen haben. Das Gesetz muss aber den Bundestag noch passieren.