Plastiktrinkhalme und Wattestäbchen: Ein Abschied für immer
Bestimmte Einweg-Plastikprodukte werden in der EU künftig verboten, darauf einigten sich Kommission, Parlament und Rat Ende Dezember.
Etliche Wegwerfprodukte aus Plastik sollen künftig für immer verboten werden. Mehr als zwölf Stunden sollen in Brüssel Kommission, Parlament und Rat über den Richtlinienentwurf (RGC berichtete) verhandelt haben, bevor sie sich am 19.12.2018 auf das Verbot und alle seine Details einigen konnten.
Das ab 2021 geplante Verbot betrifft Produkte, für die umweltfreundlichere Alternativen in Betracht kommen, z.B. Plastikteller- und -besteck, Plastik-Trinkhalme, Rührstäbchen für Coffee-to-Go sowie Plastik-Wattestäbchen.
Für Plastik-Produkte und -Verpackungen, für die es keine solchen Alternativen gibt, werden ebenfalls strengere Regeln gelten: PET-Einwegflaschen müssen bis 2025 zu mind. 25 Prozent aus Recyclingmaterial hergestellt werden; bis 2030 soll der Anteil von Rezyklaten bei allen Einwegkunststoffen auf 30 Prozent erhöht werden.
Ab dem Jahr 2025 soll zudem EU-weit die „Erweiterte Herstellerverantwortung“ (sog. Extended Producer Responsibility, EPR) eingeführt werden. Dieses Instrument wurde in den einzelnen Mitgliedstaaten bisher sehr unterschiedlich gehandhabt, erstmalig gibt es EU-weit einheitliche Definitionen und Regeln. Künftig müssen Produzenten grundsätzlich die
Kosten für die Abfallbewirtschaftung ihrer Produkte übernehmen. Besondere Anforderungen kommen auf die Tabakindustrie zu: Auf Zigarettenverpackungen sollen neben den mittlerweile üblichen Hinweisen auf Gesundheitsrisiken des Rauchens zusätzliche Hinweise dazu stehen, dass Zigaretten nicht in die Umwelt geworfen werden dürfen.
Die EU-Kommission betont, dass Ziel der Maßnahmen vor allem die Verminderung der Schädigung der Meere durch Abfälle sei. Sie geht davon aus, dass die Maßnahmen den Ausstoß von Kohlendioxid innerhalb der EU um 3,4 Millionen Tonnen verringern sowie bis 2030 Umweltschäden im Wert von 22 Milliarden Euro vermeiden.
Die neuen Regeln werden neue Herausforderungen für die Kunststoffbranche sowie die Hersteller von Produkten in betroffenen Verpackungen schaffen, z.B. im Fast-Food-Bereich. So wird in Branchenkreisen vermutet, dass sich die Energieverbräuche der Branche verdoppeln könnten, weil Ersatzprodukte häufig ein höheres Gewicht besäßen und ein höherer Transportaufwand entstünde. Die Recyclingbranche soll die neuen Regelungen jedoch überwiegend positiv sehen, da der künftig vorgeschriebene hohe Anteil an Rezyklaten neue Aufträge verspricht.
Die beschlossene Richtlinie muss jetzt noch formal verabschiedet werden. Dies wird in Kürze, d.h. noch Anfang 2019 erwartet. Damit die Verbote für Unternehmen in der EU bindend sind, muss die Richtlinie anschließend noch in den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden.