Plattform für Meldepflichten nach der Legionellen-Verordnung ist online
Die Plattform für Meldepflichten nach der 42. BImSchV für Betreiber von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern ist online.
Im Jahr 2018 sind auf die Betreiber von Kühltürmen, Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheidern neue Meldepflichten nach der Legionellen-Verordnung (42. BImSchV) zugekommen. (RGC berichtete)
Die folgenden Anzeigen müssen ab Juli 2018 gegenüber der zuständigen Behörde abgegeben werden:
• Neuanlagen: Spätestens 1 Monat nach der Erstbefüllung mit Nutzwasser
• Bestandsanlagen: Spätestens einen Monat nach dem 19. Juli 2018
• Stilllegung oder Änderung der Anlage: Unverzüglich, spätestens nach 1 Monat nach dem jeweiligen Anlass
• Betreiberwechsel: Unverzüglich, spätestens nach 1 Monat nach Anlass durch den neuen Betreiber
Seit Mitte Juli ist nunmehr auch das offizielle Online-Portal Kavka zur Abgabe dieser Meldungen verfügbar.
Eine Verletzung der Meldepflichten stellt nach § 19 Nr. 13 der 42. BImSchV eine bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeit dar. Prüfen Sie daher insbesondere im Hinblick auf Ihre Bestandsanlagen sorgfältig, ob Sie einer Meldepflicht unterliegen.