Polymerisationsanlagen: Überwachungsplan und Antrag auf kostenlose Zuteilung – Frist endet am 01.11.2017

Die Frist zur Übermittlung von Überwachungsplänen und Zuteilungsanträgen an die DEHSt endet am 01.11.2017.

Ab dem Jahr 2018 sind Polymerisationsanlagen in den Europäischen Emissionsscheinhandel einbezogen (RGC berichtete).

Daher ist bereits zu diesem Zeitpunkt die Übermittlung eines Überwachungsplans zur Genehmigung bis zum 01.11.2017 an die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt erforderlich. Die DEHSt stellt dazu auf ihrer Internetseite entsprechende Informationen bereit. Betreiber von Anlagen können zudem bis zum 01.11.2017 die Zuteilung von kostenlosen Zertifikaten für die Jahre 2018-2020 beantragen.

Um Überwachungspläne, Emissionsberichte, Zuteilungsanträge und sonstige Mitteilungen im Emissionshandel einzureichen, ist die elektronische Übermittlung an die DEHSt über die Virtuelle Poststelle (VPS) vorgeschrieben. Die entsprechenden Formulare werden im Formular-Management-System (FMS) elektronisch bereitgestellt.

Die Pflicht zur Überwachung und Berichterstattung gilt ab dem 01.01.2018.