REACH-Registrierung bis zum 31. Mai 2018

Frist für REACH-Registrierung bereits vorhandener Chemikalien endet am 31. Mai 2018.

Unternehmen, die chemische Stoffe in Mengen von über 1 Tonne pro Jahr herstellen oder aus Nicht-EU-Ländern importieren, unterliegen gegebenenfalls der Registrierungspflicht gemäß REACH.

Sofern Ihr Unternehmen Stoffe vorregistriert und diese noch nicht registriert hat, sind Sie von der REACH-Registrierungsfrist bis zum 31. Mai 2018 betroffen.

Unternehmen, die Stoffe in Mengen von über einer Tonne pro Jahr herstellen oder importieren, sind verpflichtet, Informationen über die Eigenschaften und Verwendungen zu sammeln, sowie die Gefahren und mögliche Risiken, die von diesem Stoff ausgehen, zu beurteilen.

Die Registrierung beruht auf dem Grundsatz „ein Stoff, eine Registrierung“. Dies bedeutet, dass Hersteller und Importeure des gleichen Stoffs ihre Registrierung gemeinsam einreichen müssen.

Wer muss registrieren:

  • EU-Hersteller oder Importeure von Stoffen als solchen oder in einem Gemisch
  • EU-Hersteller oder Importeure von Erzeugnissen, die den in den Leitlinien zu den Anforderungen für Stoffe in Erzeugnissen beschriebenen              Kriterien entsprechen
  • „Alleinvertreter“ mit Sitz in der EU, die von einem Hersteller, Formulierer oder Produzenten eines Erzeugnisses mit Sitz außerhalb der EU      eingesetzt wurden, um die Registrierungspflichten von Im porteuren zu erfüllen

Dazu kommt die Frage: Muss Ihr Unternehmen selbst seinen Stoff registrieren oder ist ein anderer Akteur in der Lieferkette hierzu verpflichtet?

Weitergehende Informationen sind auf der Internetseite der ECHA (Europäische Chemikalienagentur) erhältlich. Zu dieser gelangen Sie hier.