Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes veröffentlicht

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den Referentenentwurf eines Bundes-Klimaanpassungsgesetzes veröffentlicht und in die Anhörung der Länder und Verbände gegeben. Durch das Gesetz sollen Vorsorge und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel auf eine zentrale Rechtsgrundlage gestellt werden.

Hintergrund des Referentenentwurfs des Klimaanpassungsgesetzes sind die Herausforderungen, die der Klimawandel mit sich bringt. Extremwetterereignisse wie Flutkatastrophen erfordern es, dass eine Strategie für den Umgang mit derlei Ereignissen und eine Anpassung hieran auf den Weg gebracht wird. Hier setzt der Referentenentwurf an: Das Klimaanpassungsgesetz soll einen Rahmen für eine gemeinsame und koordinierte Klimaanpassungsstrategie von Bund und Ländern schaffen. Konkrete Maßnahmen sind in dem Entwurf noch nicht vorgesehen.

Der Gesetzesentwurf richtet sich in erster Linie an die Bundesregierung, Träger öffentlicher Aufgaben und die Bundesländer und adressiert Aufgaben für ein abgestimmtes Vorgehen an diese.

Nach der Vorgabe des Entwurfes soll die Bundesregierung eine vorsorgende Klimaanpassungsstrategie vorlegen und umsetzen, die alle vier Jahre auf der Basis neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse evaluiert und fortgeschrieben wird. Innerhalb der Klimaanpassungsstrategie soll die Bundesregierung messbare Ziele und Indikatoren für verschiedene „Cluster“ (Wasser, Infrastruktur, Land und Landnutzung, Gesundheit, Wirtschaft und weitere) festlegen und bereits konkrete Maßnahmen auf Bundesebene zur Erreichung der Ziele vorschlagen.

Um auf landesspezifische Besonderheiten eingehen zu können, soll auch jedes Bundesland eigene Strategien und Maßnahmenpläne entwickeln und umsetzen.

Der Referentenentwurf befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung und wird in den kommenden Wochen und Monaten überarbeitet und angepasst.

Autoren: Sandra Horn
                 Jan Schlüpmann