Retouren sollen zukünftig nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen

Bevorstehende umfassende Änderung des Abfallrechts sieht neue Obhutspflicht für Produktverantwortliche vor Die Bundesregierung hatte bereits zu Beginn des Jahres einen Gesetzesentwurf (BR-Drs. 88/20) zur Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) sowie des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vorgelegt.

Die geplanten Änderungen dienen insbesondere der Umsetzung der Vorgaben des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft sowie der Einwegkunststoff-Richtlinie. Darüber hinaus wird mit dem Entwurf aber auch eine weitere ökologische Fortentwicklung des KrWG angestrebt. Hierzu soll mittels Verordnungsermächtigung u. a. eine Obhutspflicht für Produktverantwortliche eingeführt werden, mittels derer zukünftig sichergestellt werden soll, dass retournierte Waren nicht mehr aus wirtschaftlichen Gründen vernichtet werden dürfen. Auf diesem Wege soll die Gebrauchstauglichkeit der Erzeugnisse erhalten bleiben und diese nicht zu Abfall werden. Der deutsche Gesetzgeber wagt hiermit einen innovativen Vorstoß und betritt „rechtliches Neuland“, denn vergleichbare Regelungen zur Produktverantwortung existieren bisher weder auf Unionsebene noch auf Ebene der Mitgliedstaaten.

In einer bereits am 15. Mai 2020 erfolgten Stellungnahme des Bundesrates hat dieser zahlreiche Änderungen gefordert. Insbesondere mit Blick auf die neue Obhutspflicht fordert der Bundesrat aber eine alsbaldige Umsetzung der geplanten Änderung. Bedenken gegen die geplante Änderung hat hingegen der Nationale Normenkontrollrat geäußert. Dieser weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass die zahlreichen Verordnungsermächtigungen zur Weiterentwicklung der herstellerseitigen Produktverantwortung teilweise über eine 1:1-Umsetzung des Unionsrecht hinausgehen. Die Stellungnahmen von Bundesrat und Nationalen Normenkontrollrat können Sie ebenso wie die Gegenäußerung der Bundesregierung in der BT-Drs. 19/19373 einsehen.

Der Gesetzesentwurf wurde zwischenzeitlich dem Bundestag zugeleitet. Dort haben noch keine weiteren Beratungen stattgefunden. Über den weiteren Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens halten wir Sie hier informiert.