Stellen faserverstärkte Stoffe das neue Entsorgungsproblem dar?

Derzeit sind viele Rechtsfragen im Hinblick auf die Entsorgung von faserverstärkten Stoffen wie CFK und GFK ungeklärt.

Der Einsatz von faserverstärkten Werkstoffen hat in den letzten Jahren rapide zugenommen. Hierzu zählen faserverstärkte Kunststoffe, namentlich carbonfaserverstärkte Kunststoffe (CFK) und glasfaserverstärkte Kunststoffe (GFK). Diese Stoffe haben als Werkstoffe herausragende Eigenschaften: Weil die Fasern die lasttragende Funktion im Verbund übernehmen, besitzen die Stoffe eine hohe Belastbarkeit, sind aber gleichzeitig sehr leicht. Daher werden die Stoffe bspw. im Flugzeug- und Fahrzeugbau oder in Windenergieanlagen eingesetzt. Ähnliches gilt für den derzeit vielfach nur im Erprobungsstadium verwendeten carbonfaserverstärkten Beton, der bis zu 80 % an Gewicht, z.B. im Brückenbau, einsparen soll. 
Mit dem sprunghaft angestiegenen Einsatz dieser neuen Werkstoffe stellt sich jedoch auch immer drängender die Frage nach der Entsorgung. Die Deponierung ist bereits seit dem Jahr 2005 verboten: Nach der EU-Deponierichtlinie EU 1999/31/EC, die mit der
Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und der Deponieverordnung (DepV) in
deutsches Recht umgesetzt wurde, dürfen in Deutschland nach dem Ablauf der
Übergangsvorschrift der technischen Anleitung für Siedlungsabfälle (TaSi) seit Mitte
2005 nur noch biologisch stabilisierte und organikarme Abfälle deponiert werden. Darunter fallen jedoch CFK und GFK in der Regel nicht. Z.B. bestehen Rotorblätter von Windenergieanlagen vielfach zu ca. 30 % aus organischen Anteilen, z.B. Harzen und anderen Füllmaterialien.  
Vielfach werden faserverstärkte Kunststoffe daher in geringen Mengen in Verbrennungsanlagen mitverbrannt, die Reststoffe später als Ersatzstoffe in Baumaterialien eingesetzt. Doch auch dieser Entsorgungspfad birgt Risiken: Die Fasern und Kleinst-Partikel können u.U. die Verbrennungsanlage irreparabel schädigen, weswegen Anlagenbetreiber immer häufiger die Annahme verweigern. Ein weiterer Entsorgungsweg ist bspw. die Mitverbrennung in Zementöfen. 
Im Hinblick auf die großen Entsorgungsprobleme wird derzeit vielfach die Einführung gesonderter Abfallschlüssel für CFK und GFK gefordert (derzeit werden diese bspw. unter Abfallschlüssel für Baustoffabfälle etc. gefasst). Separate Abfallschlüssel und eine strikte Getrennthaltung sollen helfen, die entsprechenden Abfälle auszusondern und entsprechend der spezifischen Bedürfnisse zu behandeln. Andererseits könnten sich damit erhebliche Schwierigkeiten für die Abfallerzeuger und -besitzer ergeben, die regelmäßig vor der Herausforderung der Abtrennung dieser Abfälle stünden. Die LAGA hat zum Thema faserverstärkte Kunststoffe bereits 2016 einen Ad-Hoc-Ausschuss ins Leben gerufen, der sich mit den Entsorgungsoptionen beschäftigt und 2018 einen Zwischenbericht vorgelegt hat. 
Unternehmen, bei denen CFK und GFK-Abfälle anfallen, sollten die zunehmende Entsorgungsproblematik, die Fahrt aufnehmende politische Diskussion und die ggf. erfolgenden Anpassungen der Rechtslage aufmerksam verfolgen.