Umweltinnovationsprogramm – Neuer Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“

Förderungen, die im neu eingerichteten Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“
vergeben werden, sollen technischen Innovationen zum Durchbruch verhelfen und dazu
beitragen, den Stand der Technik in der Abwasserbehandlung und
Wertstoffrückgewinnung zu verbessern.

Betreiber kommunaler und industrieller Abwasserbehandlungsanlagen können bis zum 19. April 2019 Förderanträge beim Umweltinnovationsprogramm stellen.

Der neu eingerichtete Förderschwerpunkt „Innovative Abwassertechnik“ soll technischen Innovationen zum Durchbruch verhelfen und dazu beitragen, den Stand der Technik in der Abwasserbehandlung und Wertstoffrückgewinnung zu verbessern.

Der neue Förderschwerpunkt umfasst drei Förderkategorien:

  • Die erste Kategorie „Wertstoffrückgewinnung und -bereitstellung“ zielt darauf ab, Phosphor, Stickstoff und andere Wertstoffe, die derzeit zumeist noch ungenutzt mit dem Abwasser bzw. dem Klärschlamm entsorgt werden, mittels technischer Verfahren zurückzugewinnen und für eine Nutzung im Wirtschaftskreislauf bereitzustellen.
  • Die zweite Förderkategorie „Weitergehende Abwasserbehandlung“ betrifft die Reduktion von Spurenstoffen, also Mikroverunreinigungen im Abwasser durch innovative Verfahren unter Berücksichtigung des Energie- und Ressourcenbedarfs und mit möglichst breitem Eliminationsspektrum, beispielsweise Arzneimittelrückstände und Haushaltchemikalien.
  • In der dritten Kategorie „Energie speichern, regeln und vernetzen“ soll das Thema Energie ganzheitlich betrachtet werden, um Effizienz- und Nutzungspotentiale auch im lokalen Energieversorgungskontext zu steigern.

Förderanträge können bis zum 15. April 2019 gestellt werden.

Das Umweltbundesamt stellt Informationen und Unterlagen zur Antragstellung unter dem folgenden Link bereit.