Was bringt uns das EU-Kreislaufwirtschaftspaket im neuen Jahr?
RGC wünscht einen guten Start in das Jahr 2018!
RGC wünscht einen guten Start in das Jahr 2018 und meldet sich nach den Feiertagen zurück mit einer umweltrechtlichen Meldung zum EU-Abfallpaket.
Ende des letzten Jahres befanden sich die Verhandlungen zum Europäischen Kreislaufwirtschaftspaket auf der Zielgeraden. Die Schlussverhandlungen im Trilogverfahren der Europäischen Kommission, des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rats über das EU-Kreislaufwirtschaftspaket fanden am 17. Dezember 2017 in Brüssel statt. Mit dem Kreislaufwirtschaftspaket hatte die Europäische Kommission bereits im Dezember 2015 einen Vorschlag zur Änderung mehrerer abfallspezifischer Richtlinien und der Ergreifung weiterer Maßnahmen zur Kreislaufwirtschaft vorgestellt. Das im Dezember zum Abschluss gebrachte Verfahren endete nach langwierigen Verhandlungen, die seit Mai 2017 mit dem Parlament geführt wurden, mit einer Einigung. Mit dem Paket werden die folgenden sechs Rechtsakte geändert:
- die Abfallrahmenrichtlinie,
- die Richtlinie über Verpackungsabfälle,
- die Richtlinie über Abfalldeponien,
- die Richtlinien über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, über Altfahrzeuge und über Batterien und Akkumulatoren sowie Altbatterien und Altakkumulatoren.
Ziel des Pakets ist es, die Kreislaufwirtschaft europaweit voranzubringen, Abfälle zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Mit den nun vereinbarten Vorschlägen des Abfallpakets werden verbindliche Ziele für die Abfallverringerung und aktualisierte Regeln zur Minderung der Abfallerzeugung, eine bessere Kontrolle der Abfallbewirtschaftung, die Förderung der Wiederverwendung von Produkten und die Verbesserung des Recyclings in allen Ländern der EU festgelegt.
Neue Recyclingquoten und Deponierungsverbote:
Die neuen Recyclingquoten des EU-Abfallpaketes sehen vor, dass Siedlungsabfälle ab dem Jahr 2025 zu 55 % recycelt werden müssen; bis 2035 soll die Quote auf 65 % steigen. Die Recyclingziele für Verpackungen betragen sogar 65% ab 2025 und 70% ab 2030 mit spezifischen Zielen für spezifische Abfallströme (Plastik, Holz, Eisenmetalle, Aluminium, Glas, Papier und Karton).
Daneben wurde im Wesentlichen die Reduzierung der Deponierung als Ziel umgesetzt. Ab 2035 dürfen nur noch 10 % der Siedlungsfälle deponiert werden. Begleitet werden diese Vorgaben von Förderungsmaßnahmen zugunsten einer stärker kreislauforientierte Wirtschaft.
Was ändert sich für Unternehmen?
Die Produktverantwortung wurde als Leitprinzip im Europäischen Kreislaufwirtschaftspaket eingeführt. Damit werden die Ziele und Pflichten aus dem Kreislaufwirtschaftspaket eindeutig dem Hersteller zugeordnet.
Kritisch gesehen wird die Zuordnung von Änderungen der Verpackungsrichtlinie in das Umweltrechtsregime nach Art. 192 AEUV. Bisher war die Richtlinie in den Binnenmarktbereich eingeordnet. Es wird befürchtet, dass die damit einhergehenden Änderungen im Notifizierungsverfahren mit Hemmnissen für den grenzüberschreitenden Handel von verpackten Waren einhergehen, falls die Hersteller zukünftig mit einer Unzahl verschiedener nationalstaatlicher Verpackungs- oder Kennzeichnungsvorgaben konfrontiert werden sollten.
Das EU-Abfallpaket ist Teil des EU-Kreislaufwirtschaftspaket, das voraussichtlich im Frühjahr 2018 in Kraft tritt. Die neuen Rechtsvorschriften werden nunmehr dem Europäischen Parlament zur Abstimmung in erster Lesung und dem Rat zur endgültigen Annahme vorgelegt. Mit der endgültigen Annahme des Gesetzespakets wird gegen Ostern 2018 gerechnet. Die EU-Staaten haben danach zwei Jahre Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht zu übertragen.