Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) veröffentlicht ersten Fallbericht
Die ZSVR hat den ersten Fallbericht „Gartencenter“ im Hinblick auf die behördliche Überprüfung von Verstößen gegen das Verpackungsgesetz veröffentlicht.
Hierzu hat die ZSVR auch die Pflicht, die Öffentlichkeit und die Verpflichteten in sachbezogenem und angemessenem Umfang zu informieren, § 26 Abs. 2 S. 2 Nr. 7 VerpackG. Dies tut sie künftig über die Veröffentlichung von sog. Fallberichten.
Den ersten Fallbericht über ein Gartencenter, welches für das Jahr 2018 versäumt hatte, sich an einem System zu beteiligen, sowie seine verpackungsrechtlichen Meldepflichten zu erfüllen, hat die ZSVR jetzt veröffentlicht. Weitere sollen bald folgen.
Die Fallberichte sollten einerseits Unternehmen daran erinnern, dass die Einhaltung der Vorgaben des Verpackungsrechts zunehmend überprüft wird und eine Verletzung empfindliche Sanktionen, z.B. hohe Bußgelder, nach sich ziehen kann. Andererseits können die Fallberichte zukünftig aber auch Anhaltspunkte im Hinblick auf die Behördenpraxis bei der Anwendung der Vorschriften des VerpackG liefern und damit den betroffenen Unternehmen die Erfüllung der Vorgaben erleichtern.
Übrigens: Die rechtlichen Vorgaben für Unternehmen nach dem VerpackG behandeln wir auch in unserem Online-Workshop „Planspiel zum Energie- und Umweltrecht im Unternehmen für Einsteiger“ (Details und Daten werden in Kürze veröffentlicht).