Zu Fuß in die Zukunft
Umweltbundesamt veröffentlicht Strategie für Förderung der klimaverträglichsten Fortbewegungsart, den Zu-Fuß-Gehen
Zufußgehen ist nicht nur die natürlichste und grundlegendste Form der Mobilität, es ist auch ressourcenschonend, emissionsfrei und leise. Von einem Fußgänger geht – anders als von einem Kraftfahrzeug – keine Betriebsgefahr aus, sodass auch kein grundlegendes Gefährdungsrisiko für sämtliche Verkehrsteilnehmer einschließlich sich selbst besteht. Das weiß auch das Umweltbundesamt und will deswegen den Fußverkehr weiter stärken. Dazu hat es nun im Rahmen des 2. Deutschen Fußverkehrskongress am 12. Oktober 2018 „Grundzüge einer bundesweite Fußverkehrsstrategie“ vorgestellt: Das Ziel dieser Strategie ist klar: Mehr Menschen sollen mehr Wege zu Fuß zurücklegen. Dazu soll der Fußverkehr sicherer und barrierefrei werden. Außerdem soll die Aufenthaltsqualität für Fußgänger steigen.
Zur Umsetzung dieses Ziels soll beispielsweise die fußläufige Erreichbarkeit im Bauplanungsrecht verankert werden und die Regelgeschwindigkeit Tempo 30 innerorts eingeführt werden. Angedacht ist außerdem die Erhöhung der Bußgelder für fußgängerfeindliches Verhalten.
Die Strategie soll bundesweit umgesetzt werden. Hiermit wäre Deutschland auch keineswegs Vorreiter, denn andere europäische Länder haben längst vergleichbare Konzepte umgesetzt. So fordern Länder wie Österreich, Schottland und Wales sowie Finnland und Norwegen den Fußverkehr durch vergleichbare nationale Fußverkehrsstrategien.