Neuauflage der Förderrichtlinie „Energieberatungen im Mittelstand“

Zum 1. Dezember 2017 tritt eine neue Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand in Kraft.

Die Förderrichtlinie „Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ wurde novelliert und tritt in ihrer neuen Fassung zum 1. Dezember 2017 in Kraft. Das Förderprogramm soll zur Verwirklichung der energie- und klimapolitischen Ziele beitragen, indem kleine und mittelständischen Unternehmen durch eine qualifizierte Energieberatung bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen unterstützt werden.

Im Wesentlichen neu ist, die Erweiterung des Beraterkreises. So können mittelständische Unternehmen nunmehr aus einem größeren Angebot an Beratern wählen, sofern diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.

Die Förderung der Energieberatung im Mittelstand ist künftig bis zu zwölf Monate nach Bewilligung der Energieberatung durch das BAFA möglich. Zudem sind neben der BAFA-Förderung auch Förderungen von Kommunen und Bundesländern zulässig, soweit das Unternehmen einen Eigenanteil von 10 % der Beratungsausgaben leistet.

Die Richtlinie gilt bis zum 31. Dezember 2022.

Das BAFA stellt auf seiner Internetseite weiterführende Informationen bereit und hat einen Überblick über die neuen Bestimmungen der Richtlinie erarbeitet. Zu den Unterlagen gelangen Sie hier.